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Immobilien News

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft
Brockmann Immobilien, Inhaber Martin Brockmann

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermittlung bleiben vorbehalten.

2. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die übliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Wegen der Höhe der üblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision wird auf die nachfolgende
Ziffer 3. verwiesen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung mindestens in Höhe der üblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision. Tätigkeit für den anderen Teil ist uns entgeltlich gestattet.

3. Die Höhe der Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision richtet sich bei Kaufverträgen nach dem Wert des Kaufvertrages, bei Mietverträgen nach der Nettomiete.
Bei Kaufverträgen für: Grundstücke, bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen o. ä. werden 3,57 % inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer als Provision berechnet. Diese ist zahlbar jeweils vom Käufer und Verkäufer.
 Bei Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen beläuft sich die Provision auf 2,38 Monats-Netto-Kaltmieten bzw.
 2,38 Monats-Pachtbeträge inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar vom Mieter bzw. Pächter.

4. Der Nachweis durch uns gilt als erbracht, wenn bereits bekannte Objekte nicht binnen einer Frist von 7 Tagen nach Kenntnis unseres Angebotes schriftlich zurückgewiesen werden, unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser schriftlichen Mitteilung kann sich unser Vertragspartner nicht mehr auf die Vorkenntnis des Objektes berufen. Soweit die Beteiligten unmittelbaren Kontakt aufnehmen und Verhandlungen führen, ist stets auf uns Bezug zu nehmen.

5. Die Provision entsteht und ist zahlbar bei Abschluss eines wirksamen notariellen Vertrages, bzw. bei Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages an Brockmann Immobilien, Inhaber Martin Brockmann. Die Provision entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn in Folge des Nachweises oder der Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn der Abschluss des Vertrages erst nach Ablauf des Maklervertrages bzw. der Maklertätigkeit erfolgt ist. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt, die Maklertätigkeit braucht weder die alleinige noch die hauptursächliche Ursache für den Vertragsabschluss gewesen sein. Der Provisionsanspruch entfällt auch nicht dadurch, dass der Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen worden ist als ursprünglich vom Makler angeboten.

6. Von einem Vertragsabschluss muss uns auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objekts, der Vertragsparteien und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.

7. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung der Geschäftsbedingungen ist alsdann so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Rahmen von kaufmännischen Rechtsgeschäften ist der Sitz des Vermittlers.
Stand 01/2008